Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Antrag Wiedererrichtung Zugang Lagerkeller, Fl.Nr. 1717, 1721 Gemarkung Obernburg (Bruno Fischer) wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs.1 Satz1 BauGB wird erteilt.

Es werden keine Bedenken zum  Antrag, Fl.Nr. 1717 Gemarkung Obernburg nach Art. 6 DSchG geäußert, sofern folgende Auflagen eingehalten werden:

 

-       Die Eindeckung muss mit ziegelroten, nicht glänzenden Tonbiberziegeln erfolgen.

-       Die Rinnen und, Fallrohre müssen in Zinkblech ausgeführt werden (der Anschluss der Entwässerung muss in Absprache mit dem Bauamt erfolgen).

-       Die Fassade muss mit glatt verriebenem Putz (Körnung 1 mm) erfolgen.

-       Die Farbe soll in sandfarben/beige (Farbvorschlag: Marmorit 3382) erfolgen (genaue Absprache mit dem Bauamt).

-       Das Giebeldreieck (Rückseite) muss mit einer senkrechten, aufgedoppelten Holzschalung (Lärche oder Douglasie) in hellgrau lasiert verschalt werden.

-       Das Eingangstor ist mit senkrechten, anthrazitfarbenen (DB703) Metallstäben ohne jegliche Ornamentik im Abstand von 11 cm herzustellen.

-       Die Dachentwässerung darf straßenseitig nicht in den Straßenraum hineinragen.