Beschluss:
Der Stadtrat beschließt mit 12 zu 6 Stimmen, die Aufstellung eines
qualifizierten Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB für das Gebiet
„Burenstraße“, das wie folgt begrenzt ist:
Im Norden: Obere Wallstraße/
Täschenturm
Im Osten: Römerstraße
Im Süden. Burenstraße
Im Westen: Lindenstraße.
Der Bebauungsplan beinhaltet folgende Flurstücke der Gemarkung
Obernburg:
Flrst.- Nr: 1755, 1756/2, 1758, 1764, 1764/1, 1764/2, 1765.
Es ist beabsichtigt, das Gebiet als MI– Gebiet festzusetzen.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Bauleitplanverfahren im
vereinfachten Verfahren gem. § 13 a BauGB weiter zu verfolgen und die
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen sowie die
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4
Abs. 2 BauGB durchzuführen.