Beschluss:
Der Stadtrat stellt die Änderung des
Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Obernburger Mainanlagen“
gemäß § 6 BauGB fest. Der Plan- und Textteil sowie die Begründung in der
Fassung vom 27.04.2023 werden gebilligt. Die Stadtverwaltung wird beauftragt,
die Genehmigung zur Änderung des Flächennutzungsplanes zu beantragen und die
Erteilung der Genehmigung amtlich bekannt zu machen.