Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Antrag auf Sanierung einer Doppelhaushälfte mit Errichtung von Vordächern und einer Dachgaube, FlNr. 2637/142 Gemarkung Obernburg, wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

 

Den Anträgen auf Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB von der Festsetzung des Bebauungsplanes zu

 

  1. Dachform und Dachneigung
  2. Ausführung von Dachgauben
  3. Anzahl und Art der Vollgeschosse

 

gemäß den Planunterlagen wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.