Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Antrag auf Nutzungsänderung und Umbau der ehemaligen Deckelmannsmühle zu Wohn- und Büroflächen, FlNr. 6833, 6834, 7106 und 7096 Gemarkung Obernburg, gemäß den eingereichten Planunterlagen wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.