Sitzung: 09.03.2023 Bau-, Umwelt- und Sanierungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Dem Antrag auf Nutzungsänderung vom Zweifamilienhaus zum Dreifamilienhaus, Flurstück 6701 der Gemarkung Obernburg, gemäß den eingereichten Planunterlagen wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.
Den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nach § 31 Abs. 2 BauGB zu
1. Anzahl der Vollgeschosse U+E+1
2. Mindestgrenzabstand bei Außenwänden mit notwendigen Fenstern
3. Mindestgebäudeabstand bei Außenwänden ohne notwendige Fenster
gemäß den eingereichten Planunterlagen wird zugestimmt.