Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Antrag auf Nutzungsänderung vom Zweifamilienhaus zum Dreifamilienhaus, Flurstück 6701 der Gemarkung Obernburg, gemäß den eingereichten Planunterlagen wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

 

Den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nach § 31 Abs. 2 BauGB zu

 

1.         Anzahl der Vollgeschosse U+E+1

2.         Mindestgrenzabstand bei Außenwänden mit notwendigen Fenstern

3.         Mindestgebäudeabstand bei Außenwänden ohne notwendige Fenster

 

gemäß den eingereichten Planunterlagen wird zugestimmt.