Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8

Beschluss:

Dem Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis nach Art. 6 BayDSchG zur Errichtung einer nicht aufgeständerten Photovoltaikanlage auf der südlichen Satteldachfläche des Wohnhauses Badgasse 27, FlNr. 230 Gemarkung Obernburg, mittels Solarpaneelen gemäß den Antragsunterlagen wird zugestimmt. Die Stellungnahme des Sanierungsberaters vom 28.07.2022 ist zu beachten.