Sitzung: 24.11.2022 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Die Jahresrechnung 2020 wird nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung nach Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt.
Den überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben wird zugestimmt.