Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses als Doppelhaushälfte mit Doppelgarage auf dem Flurstück 1000/85 der Gemarkung Eisenbach gemäß den eingereichten Planunterlagen wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

 

Der erforderlichen Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu Überschreitung der Baugrenze durch die Doppelgarage wird zugestimmt.