Sitzung: 22.04.2021 Bau-, Umwelt- und Sanierungsausschuss
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2
Beschluss:
Dem Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit sieben Wohneinheiten, FlNr. 3830 Gemarkung Obernburg, gemäß den eingereichten Planunterlagen der Variante 2 wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.
Den Befreiungen nach § 31 Abs. 2
BauGB von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu
- Überschreitung der östlichen Baugrenze um 1,50 m durch die rückseitigen Balkone mit Überdachung
- Überschreitung
der zulässigen Dachneigung auf 35 Grad
gemäß den Planunterlagen der
Variante 2 wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1
Satz 1 BauGB wird erteilt.