Sitzung: 14.05.2020 Bau-, Umwelt- und Sanierungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Dem Antrag auf Neubau einer Doppelhaushälfte mit Einliegerwohnung und Garage, FlNr. 6220/22 Gemarkung Obernburg, gemäß den eingereichten Planunterlagen wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.
Dem Antrag auf Befreiung von der Festsetzung im Bebauungsplan hinsichtlich der maximal zulässigen bergseitigen Wandhöhe wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach
§ 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.