Sitzung: 17.05.2018 Stadtrat
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Beschluss:
Der Stadtrat nimmt gemäß Art. 102 Abs. 2 GO Kenntnis von der Jahresrechnung 2017.
Die Jahresrechnung ist nunmehr gemäß Art. 102 Abs. 3 GO örtlich zu prüfen.
Sitzung: 17.05.2018 Stadtrat
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Beschluss:
Der Stadtrat nimmt gemäß Art. 102 Abs. 2 GO Kenntnis von der Jahresrechnung 2017.
Die Jahresrechnung ist nunmehr gemäß Art. 102 Abs. 3 GO örtlich zu prüfen.