Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Es werden keine Bedenken zum Antrag Änderung der Fassade (Dogan Dursun), Fl.Nr. 188, Gemarkung Obernburg, nach Art. 6 Abs. 1 DSchG (Baudenkmal) geäußert, sofern die Maßnahmen die Baugestaltungssatzung einhalten (insbesondere Materialwahl Fenster).