Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Gegen die Einleitung des im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 3210 und 3212/2, Gemarkung Eisenbach, Am Gogelsberg, anfallenden Niederschlagswassers in der Schutzzone III des Trinkwasserschutzgebietes für die Wasserversorgung der Stadt Obernburg werden keine Einwände erhoben, sofern der Schutz der Obernburger Bürgerinnen und Bürger sichergestellt ist und insbesondere keine Verschlechterung der Wasserversorgung eintritt.