Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Antrag Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses (6 WE) (Kristian Neumann), Fl.Nr. 2637/22, Gemarkung Obernburg wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

Den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes, bezüglich Baulinie, talseitiger Wandhöhe und damit Staffelung der Geschosse, Giebelhöhe, Gauben 1/3 der Trauflänge, Fensteröffnungsmaß bei Gauben 1,0 m, Baugrenze für die Balkone, nach § 31 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.