Beschluss:
Der Stadtrat beschließt mit 12 zu 6 Stimmen, die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungs-planes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB für das Gebiet „Burenstraße“, das wie folgt begrenzt ist:
Im Norden: Obere Wallstraße/ Täschenturm
Im Osten: Römerstraße
Im Süden. Burenstraße
Im Westen: Lindenstraße.
Der Bebauungsplan beinhaltet folgende Flurstücke der Gemarkung Obernburg:
Flrst.- Nr: 1755, 1756/2, 1758, 1764, 1764/1, 1764/2, 1765.
Es ist beabsichtigt, das Gebiet als MI– Gebiet festzusetzen.
Die Verwaltung wird das weitere Bauleitplanungsverfahren einleiten und weiter verfolgen.