Sitzung: 29.05.2017 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Dem Brieftaubenverein Eisenbach/Mömlingen wird, bei Nachweis der Gemeinnützigkeit, die Jahresförderung nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a der Vereinsförderrichtlinie in Höhe von 50,00 € gewährt.