Beschluss:
Der Verwaltungs- Personal- und Hautpausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Hebesatz für die Grundsteuer B auf 330 % für das Haushaltsjahr 2017 in der Haushaltssatzung festzusetzen.
Beschluss:
Der Verwaltungs- Personal- und Hautpausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Hebesatz für die Grundsteuer B auf 330 % für das Haushaltsjahr 2017 in der Haushaltssatzung festzusetzen.