Sitzung: 27.10.2016 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Die geplante Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms wird
zur Kenntnis genommen.
einstimmig
beschlossen
Gegen die Teilfortschreibung des LEP Bayern werden folgende Einwände
erhoben.
Anbindegebot:
Es wird gegen die Teilfortschreibung des LEP beim Anbindegebot
folgender Einwand erhoben:
Durch die Aufweichung des Anbindegebots wird der Landschaftsverbrauch
und die Flächenzersiedelung, derzeit bei ca. 18ha pro Tag (nach anderen
Berechnungsmethoden kaum weniger bedrohliche 11ha pro Tag), unnötig weiter
gefördert. Während ortsnahe Gewerbegebiete möglicherweise ungenutzt bleiben,
entstehen auf der „grünen Wiese“ schädliche Gewerbebauten mit der
entsprechenden Wirkung, z. B. Verschandelung der Landschaft, Erhöhung des
Verkehrsaufkommens etwa für Beschäftigte, schwierigere und weitere
Erschließung, Abfluss von Gewerbesteuereinnahmen bei Verlagerungen bzw. ein
entstehender Dumpingpreis-Wettbewerb zwischen Kommunen, Verödung der
Innenstädte etwa durch Verlagerung selbst von mittleren Handwerksbetrieben,
Konzentration vieler dezentraler Einrichtungen an einen Fleck etwa an der
Auffahrt zur BAB 3 bei Stockstadt, Nachzug kleinerer Versorgungseinrichtungen
etwa Imbisse, Cafes, Tankstellen u. Ä..
Die vereinfachte Möglichkeit von Abweichungen erleichtert intransparente
Entscheidungsprozesse hinsichtlich des Standorts auf der „grünen Wiese“.
Beschluss:
16
Ja zu 0 Nein
Raum mit besonderem
Handlungsbedarf:
Gegen die Teilfortschreibung des LEP beim Thema „Raum mit besonderem
Handlungsbedarf“ werden keine Einwände erhoben, sofern die Zuschussmittel des
Freistaats Bayern entsprechend aufgestockt werden.
Beschluss:
11
Ja zu 5 Nein
Änderungen am
Zentrale-Orte-System:
Es wird gegen die Teiländerungen des LEP beim Zentrale-Orte-System
folgender Einwand erhoben:
Durch die Erweiterung des Mittelzentrums (Änderung des
Zentrale-Orte-Systems) um Klingenberg und Wörth sind keine Vorteile für
Obernburg, aber deutliche Nachteile zu erwarten, z. B. unklarere
Entscheidungsfindungen, potenziell größere Entfernungen etwa hinsichtlich der
Fachärzteversorgung bei größerem Umfang des Nahbereichs.
Es ist zudem kein Grund für die Erweiterung zu erkennen, eine wahllose
Aufstockung (geplante Einstufung von annähernd jedem zweiten Ort Bayerns als
zentralen Ort) macht die Steuerungsfunktion des ursprünglichen
Zentrale-Orte-Systems zunichte.
Beschluss:
16
Ja zu 0 Nein
Bevölkerungsverträglicher
Ausbau des Stromnetzes:
Es werden gegen die Teilfortschreibung des LEP
bevölkerungsverträglicher Ausbau des Stromnetzes keine Einwände erhoben.
Beschluss:
16
ja zu 0 Nein