Beschluss:
Der Stadtrat beschließt folgende Satzung:
Die Stadt Obernburg a. Main erlässt auf Grund der Artikel 23, 24 Absatz 1 und 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) folgende
1. Änderungssatzung zur Satzung über das
Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Obernburg a.Main (Friedhofsatzung)
§ 1 Satzungsänderungen
1. § 15 (2)
wird wie folgt ergänzt:
„f) Baumgrabstätten“
2. § 17 (1) wird wie folgt ergänzt:
„e) Baumgrabstätten“
3. § 17 wird um den folgenden Absatz ergänzt:
„(9) Baumgrabstätten sind mit Granitrasenplatten (35 cm x 45 cm) bedeckte Grabstätten, die um einen Baum gruppiert sind. Eine namentliche Kennzeichnung der Grabstätte ist möglich.
Bei den Baumgrabstätten sind nur einheitliche mit dem Boden eben abschließende Grabplatten zulässig, die im Zusammenhang mit der Beisetzung von den Nutzungsberechtigten über die Stadt Obernburg a.Main erworben werden. Eine Anpflanzung oder Grabschmuck im herkömmlichen Sinne ist in diesem Bereich nicht gestattet. Es ist erlaubt, auf der Grabplatte einzelne Kerzen oder Blumen ohne Gefäß niederzulegen.“
§
2 Inkrafttreten
Die Änderungssatzung tritt am Tag nach
ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Obernburg a.Main, xx.xx.xxxx
Fieger
1. Bürgermeister
