Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt folgende Satzung:

Die Stadt Obernburg a.Main erlässt aufgrund von Art. 2 Abs.1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende

1. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtungen sowie für die damit in Zusammenhang stehenden Amtshandlungen der Stadt Obernburg a.Main (Friedhofsgebührensatzung)

§ 1 Satzungsänderung

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Stadt Obernburg a.Main (Friedhofsgebührensatzung) vom 27.11.2014 in der Fassung der Bekanntmachung wird wie folgt geändert:

1.    § 4 Abs. 1 wird um folgenden Buchstaben ergänzt:

„g) Baumgrabstätten                                                                                 35,00 Euro“

2.    § 6 Abs. 1 wird um folgenden Buchstaben ergänzt:

„f) Baumgrabstätten                                                                                  75,00 Euro“

3.    § 7 wird um folgenden Absatz ergänzt:

„(3) Für die Überlassung einer Granitrasenplatte zur

Kennzeichnung der Beisetzungsstelle an einer Baumgrabstätte

wird eine einmalige Gebühr erhoben in Höhe von                                  150,00 Euro“

§ 2 Inkrafttreten

Die Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Obernburg a.Main, xx.xx.xxxx

Fieger

1. Bürgermeister