Sitzung: 25.09.2025 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt folgende Satzung:
Die Stadt Obernburg a.Main erlässt aufgrund
von Art. 2 Abs.1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende
1. Änderungssatzung zur Satzung über die
Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtungen sowie
für die damit in Zusammenhang stehenden Amtshandlungen der Stadt Obernburg
a.Main (Friedhofsgebührensatzung)
§
1 Satzungsänderung
Die
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der
Bestattungseinrichtungen der Stadt Obernburg a.Main (Friedhofsgebührensatzung)
vom 27.11.2014 in der Fassung der Bekanntmachung wird wie folgt geändert:
1.
§ 4
Abs. 1 wird um folgenden Buchstaben ergänzt:
„g) Baumgrabstätten 35,00
Euro“
2.
§ 6
Abs. 1 wird um folgenden Buchstaben ergänzt:
„f) Baumgrabstätten 75,00
Euro“
3.
§ 7
wird um folgenden Absatz ergänzt:
„(3) Für die Überlassung
einer Granitrasenplatte zur
Kennzeichnung der
Beisetzungsstelle an einer Baumgrabstätte
wird eine einmalige Gebühr
erhoben in Höhe von 150,00
Euro“
§
2 Inkrafttreten
Die
Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Obernburg
a.Main, xx.xx.xxxx
Fieger
1.
Bürgermeister
