Beschluss:
Das Vorhaben wird bis zum Eingang aussagekräftiger Unterlagen abgelehnt, da grundsätzlich Bedenken hinsichtlich des Grundwasserdargebotes bestehen und diese nicht bewertet werden konnten.
Eine mögliche Zustimmung kann erst mit dem fachlichen Nachweis, dass das Vorhaben der Gemeinde Großwallstadt das Obernburger Grundwasser nicht beeinflusst, erfolgen.
Die Stadt Obernburg erwartet deshalb durch die Gemeinde Großwallstadt bzw. das Landratsamt Miltenberg einen prüffähigen Nachweis zu den Rückfragen bezüglich des Grundwasserdargebotes sowie der zukünftig möglichen Flächennutzung.
Die Stadt Obernburg lehnt aufgrund mangelnder Datengrundlagen und prüffähiger Aussagen derzeit die Zustimmung zur geplanten Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Brunnen IV, V, VI, VII und VIII der Gemeinde Großwallstadt ab.