Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 6

Beschluss:

Nach Beratung des Haushaltsentwurfs und Behandlung der Stadtratsanträge zum Haushaltsplan 2025 erlässt die Stadt Obernburg a.Main aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt ab

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit        28.941.680 €

und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit   9.729.480 €.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 5.475.000 € festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf

5.245.000 € festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

  1. Grundsteuer


a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)        320 v.H.
b) für die Grundstücke (B)                                                  330 v.H.

      2. Gewerbesteuer                                                                   340 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.000.000 € festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht aufgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.