Beschluss:
Nach Beratung des Haushaltsentwurfs und Behandlung der Stadtratsanträge zum Haushaltsplan 2025 erlässt die Stadt Obernburg a.Main aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt ab
im Verwaltungshaushalt in den
Einnahmen und Ausgaben mit 28.941.680 €
und im Vermögenshaushalt in den
Einnahmen und Ausgaben mit 9.729.480
€.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 5.475.000 € festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf
5.245.000 € festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)
320 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 330 v.H.
2. Gewerbesteuer
340 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.000.000 € festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht aufgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.