Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Das Erfrischungsgeld für die Wahlhelfer der Stadt Obernburg wird für die Bundestagswahl auf 40,00 € pro Person festgesetzt. Zuzüglich hierzu sollen in den Wahllokalen Getränke und Verpflegung zur Verfügung stehen.

Die Beschäftigten der Stadt Obernburg, welche für den Wahldienst am Wahlsonntag, (voraussichtlich den 23.02.2025) als Wahlhelfer eingeteilt werden, können selbst entscheiden, ob die geleisteten Stunden als Mehrarbeitsstunden gezählt werden oder ob das Erfrischungsgeld in Anspruch genommen wird.