Sitzung: 07.05.2024 Bau-, Umwelt- und Sanierungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8
Beschluss:
Dem Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage im Kellergeschoss wird zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt. Einer Abweichung im Sinne der §§ 5 Abs. 4 mit 8 Satz 1, 2. HS der Stellplatzsatzung der Stadt Obernburg zum Verzicht auf einen Stauraum vor der Garage wird zugestimmt, sofern die Garagenöffnung automatisiert wird. Zudem ist der Kniestock gem. § 34 BauGB an die Umgebungsbebauung anzugleichen.