Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8

Beschluss:

Dem Antrag zur Nutzungsänderung eines Möbelhauses, samt Teilsanierung, Errichtung von Werbeanlagen sowie Ausbau von Parkplätzen wird zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt. Notwendigen Befreiungen zur Baugrenzenüberschreitung im Sinne des § 31 Abs. 2 BauGB für den Bau der Flucht- und Rettungstreppen wird zugestimmt. Für den Ausbau der Parkplätze auf Gemarkung der Gemeinde Großwallstadt ist ein gesondertes Bauantragsverfahren einzuleiten.  Da der Stellplatznachweis teilweise auf Privatgrund geführt wird, welcher nicht zum Firmengelände gehört (FlurNr. 3879, Gem. Obernburg), wäre hierfür eine grundbuchrechtliche Sicherung vorzunehmen und nachzuweisen. Auf die bisherige und weiterhin wirksame Obergrenze zu den sog. Randsortimenten wird hingewiesen.