Beschluss:
Der Stadtrat beschließt die Aufstellung des
Bebauungsplanes „Obernburger Mainanlagen“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Der Plan- und Textteil sowie die Begründung in der Fassung vom 27.04.2023
werden gebilligt. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss
amtlich bekannt zu machen.