Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt mit
17 zu 1 Stimme dem Antrag Neubau einer
Seniorenwohnanlage mit KFZ-Stellplätzen, Fl.Nr. 1859 Gemarkung Obernburg (Fecher/Fischer GbR) zuzustimmen und das
gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs.1 Satz1 BauGB zu erteilen.
Für archäologische Grabungen anfallende Kosten sind von den Bauherren zu tragen.