Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Antrag Neubau eines 4 - Familienwohnhauses, Fl.Nr. 6680/27 Gemarkung Obernburg ; Kamran Vakilov) wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs.1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

Einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bezüglich:

  1. der Garagenstellplätze wird bei Herstellung von 6 Stellplätzen
  2. der Baugrenzen im Süden
  3. Traufhöhe talseits

nach § 31 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.