Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Antrag Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Flur 1773, Gemarkung Obernburg (Zöller Christoph)  wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs.1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

 

Die Zustimmung nach Art. 6 DSchG gilt nur als erteilt, sofern die Außenfassade entsprechend den Vorgaben der Baugestaltungssatzung geändert wird.