Sitzung: 17.06.2015 Bau-, Umwelt- und Sanierungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Dem Antrag
Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf dem
Grundstück Flur 1773, Gemarkung Obernburg (Zöller Christoph) wird zugestimmt und das gemeindliche
Einvernehmen nach § 36 Abs.1 Satz 1 BauGB wird erteilt.
Die Zustimmung
nach Art. 6 DSchG gilt nur als erteilt, sofern die Außenfassade entsprechend
den Vorgaben der Baugestaltungssatzung geändert wird.