Beschluss:
Ab September 2015 werden unter Beachtung der unten genannten
Rahmenbedingungen Bürgerfragestunden
probeweise eingeführt.
- In einem Zeitraum von maximal 15
Minuten
- erhalten Bürgerinnen und Bürger
- am Ende von öffentlichen
Stadtratssitzungen
- die Gelegenheit, Fragen und Anregungen
an die Verwaltung und an den Stadtrat zu richten.
- Es können nur Fragen gestellt und
Anregungen gegeben werden, die für die öffentliche Behandlung geeignet
sind und Aufgabenbereiche der Stadt betreffen.
- Um Erfahrungen zu sammeln, wird die
Bürgerfragestunde
- ab September 2015
- zunächst probeweise eingeführt.