Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Antrag Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage im Kellergeschoss, Fl.Nr. 5544/395 Gemarkung Obernburg (Theodor Kreher; Rosa Maria Kreher) wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs.1 Satz 1 BauGB wird erteilt. Den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes bezüglich der Festsetzung der Grünfläche und der Dachform wird nach § 31 Abs. 2 BauGB zugestimmt.