Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 6

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt mit 12 zu 6 Stimmen, die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB für das Gebiet „Burenstraße“, das wie folgt begrenzt ist:

Im Norden:     Obere Wallstraße/ Täschenturm

Im Osten:       Römerstraße

Im Süden.       Burenstraße

Im Westen:     Lindenstraße.

 

Der Bebauungsplan beinhaltet folgende Flurstücke der Gemarkung Obernburg:

Flrst.- Nr: 1755, 1756/2, 1758, 1764, 1764/1, 1764/2, 1765.

 

Es ist beabsichtigt, das Gebiet als MI– Gebiet festzusetzen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Bauleitplanverfahren im vereinfachten Verfahren gem. § 13 a BauGB weiter zu verfolgen und die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.