Sitzung: 23.04.2015 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Der Stadtrat nimmt gemäß Art. 102 Abs. 2 GO Kenntnis von der
Jahresrechnung 2014.
Die Jahresrechnung ist nunmehr gemäß Art. 102 Abs. 3 GO örtlich zu
prüfen.
Sitzung: 23.04.2015 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Der Stadtrat nimmt gemäß Art. 102 Abs. 2 GO Kenntnis von der
Jahresrechnung 2014.
Die Jahresrechnung ist nunmehr gemäß Art. 102 Abs. 3 GO örtlich zu
prüfen.