Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Es werden keine Einwendungen zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für den Betrieb eines Baustoff- und Bauabfalllagers auf den Fl.Nr. 4384, 4384/2, 4384/3 und 8382/4, Gemarkung Mömlingen erhoben.