Sitzung: 15.04.2015 Bau-, Umwelt- und Sanierungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Es werden keine Bedenken zum Antrag Anbringung
eines Solarpanels (Fl.Nr. 392, Gemarkung) nach Art. 6 DSchG geäußert, sofern
das Solarpanel auf der straßenabliegende Dachseite angebracht wird.