Beschluss:
Der
Stadtrat beschließt, dass die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung
berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan
„Finanzamt Obernburg mit Bearbeitungsstelle Nürnberg Nord“ entsprechend den
Vorschlägen der folgenden Auflistungen, welche Bestandteil dieser
Beschlussfassung sind, fachlich beurteilt, beraten und behandelt sind.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und Träger öffentlicher Belange,
welche Einwendungen zum Inhalt des Bebauungsplanes vorgebracht haben, von
diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe zu unterrichten.