Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 3

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, dass die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan „Finanzamt Obernburg mit Bearbeitungsstelle Nürnberg Nord“ entsprechend den Vorschlägen der folgenden Auflistungen, welche Bestandteil dieser Beschlussfassung sind, fachlich beurteilt, beraten und behandelt sind.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und Träger öffentlicher Belange, welche Einwendungen zum Inhalt des Bebauungsplanes vorgebracht haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe zu unterrichten.