Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Antrag Umbau einer bestehenden Lagerhalle zur Schaffung von 5 Wohneinheiten, Fl.Nr. 462 Gemarkung Obernburg (Johann Traud) wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach Art. 36 Abs.1 Satz 1 BauGB wird erteilt. Die Grundstücke Fl.Nr. 462, 462/1 sind zu verschmelzen. Die Stellplätze sind entsprechend der Stellplatzsatzung nachzuweisen.