Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Antrag Nutzungsänderung von einer Wohnung zu einer physiotherapeutischer Praxis, Fl.Nr. 1859 Gemarkung Obernburg (Annerose und Klaus Dieter Naun) wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach Art. 36 Abs.1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

 

Bezüglich der Berechnung der Gesamtanzahl der notwendigen Stellplätze nach Stellplatzsatzung und der vorhandenen genehmigten Stellplätze wird das Landratsamt um eine bauaufsichtliche Überprüfung gebeten.