Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1

Beschluss:

Der Bauvoranfrage ohne Antrag zur Nutzungsänderung der Büroflächen im 1. Obergeschoss zu einer Unterkunft für geflüchtete Personen, FlNr. 6904/2 Gemarkung Obernburg, gemäß den eingereichten Planunterlagen wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

 

Die Zustimmung wird gemäß § 246 Abs. 12 Satz 1 Nr. 2 BauGB für einen Zeitraum von maximal drei Jahren befristet erteilt. Die Zustimmung ist als Einzelfallentscheidung zu o.g. Bauvoranfrage zu werten und stellt keine generelle Zustimmung zu Nutzungsänderungen sachverwandter Art in Industrie- und Gewerbegebieten der Stadt Obernburg a.Main dar.