Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1

 

Beschluss:

Dem Tekturantrag zur Änderung der Außenanlagen und der Verlegung des Außenpools auf dem Flurstück 6150/15 der Gemarkung Obernburg gemäß den eingereichten Planunterlagen wird unter Vorbehalt zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

 

Der beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nach § 31 Abs. 2 BauGB zur Überschreitung der maximal zulässigen Höhe der straßenseitigen Einfriedung gemäß den eingereichten Planunterlagen wird zugestimmt.

 

Am Fuß der L-Steinreihe ist eine Drainage einzubauen ist. Ferner ist an der Oberkannte der L-Steine ein ebenerdiger Versatz von ca. 0,50 m einzuplanen. Erst dann ist die Abböschung am Grundstück vorzunehmen. Die Böschung ist zwingend zu begrünen. Dabei ist das Pflanzgebot zu beachten.