Sitzung: 09.11.2023 Bau-, Umwelt- und Sanierungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Dem Antrag auf Anbringung einer
auskragenden Werbeanlage an der Außenfassade des Wohn- und Geschäftsgebäudes,
FlNr. 55 Gemarkung Obernburg, gemäß den eingereichten Planunterlagen wird
zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird
erteilt. Der Träger ist in der
Farbgebung DB 703 Eisenglimmeranthrazit zu beschichten. Die Beschilderung ist
nichtleuchtend auszuführen.