Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Stadtrat trifft zum 01.10.2023 folgende Regelungen:

 

a)            Limitierung der Brennholzeinzelbestellungen pro Einschlagssaison auf maximal

200 Stück bzw. auf eine Holzmenge von maximal 2800 Ster pro Hiebssaison

b)            Mindestbestellmenge von 5 Ster, maximale Menge 20 Ster pro Haushalt

c)            Festgelegter Bestellzeitraum, Anfang 1.Oktober bis 31.Dezember eines jeden

Jahres

d)            Die ausschließliche Bestellung über das neue Online Bestellformular auf der

städtischen Webseite wird angestrebt, keine Weiterverarbeitung von unvollständigen Bestellanträgen

e)            Beschlossen wird eine erweiterte Brennholzdifferenzierung mit nachfolgenden

Brennholzpreisen, wobei die Preise netto auszuweisen sind:

 

Brennholz

Gültig seit 01.07.2023

Private Bürger und Brennholzverkäufer

mit Wohnsitz in Obernburg

Andere Kunden

Brennholz (neu)

gültig ab 1.10.2023

Private Bürger & Brennholzverkäufer mit Wohnsitz in Obernburg

Andere Kunden

Raummeter, brutto in Euro

 

Raummeter, brutto in Euro

Buchenholz lang an Forstweg gepoltert

40,00

verhandelbar mindestens 50,00

Buchenholz lang an Forstweg gepoltert

42,50

mindestens.             55,00

Mischpolter lang an Forstweg gepoltert

(inkl. Laubholz)

25,00

 

Hartlaubholzpolter ¹ lang an Forstweg gepoltert

35,00

mindestens.            49,50

Mischpolter lang an Forstweg gepoltert

(inkl. Nadelholz)

25,00

 

Nadelholzpolter ² lang oder kurz (3m) an Forstweg gepoltert

25,00

mindestens.    27,50

 

 

 

Schlagabraum ³

verhandelbar

Preisrahmen 5,00-15,00

 

1)    neue Brennholzsorte: Hartlaubholz = v.a. Eiche, Ahorn, Kirsche, Birke, Esche

2)    neue Brennholzsorte: Nadelholz = v.a. Lärche, Fichte, Kiefer, Douglasie

3)    Preisfestsetzung je nach Holzart, Menge, Lage, Qualität, Aufarbeitung bis maximal ca. 7cm, kleinere Durchmesser verbleiben aus ökologischen Gründen als Totholz im Wald

Daneben bleiben alle übrigen Festsetzungen der letzten Jahre bestehen und gelten weiterhin. Diese betreffen

o   Befahrung, Brennholzaufarbeitung und Holzlagerung im Wald

o   Einhaltung von Sicherheitsvorschriften