Beschluss:
a) Beschluss zur Prüfung der
während der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und während der
Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4
Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplans eingegangenen Stellungnahmen
Die
als Anlage beigefügten Beschlussvorlagen zu den während der
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und während der Beteiligung
der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des
Bebauungsplans eingegangenen Stellungnahmen werden beschlossen.
b) Beschluss eines Entwurfes des Bebauungsplans
Der
Stadtrat beschließt den Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom September 2023.
c)
Beschluss der Veröffentlichung des Entwurfs
im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2
BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans
Der Stadtrat beschließt eine
Veröffentlichung des Entwurfs im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, die
öffentliche Auslegung und eine Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum
Entwurf des Bebauungsplans.