Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

  1. Der Stadtrat fasst gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in seiner Sitzung vom 28.09.2023 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Wohnmobilstellplatz". Das Verfahren wird nach § 13a BauGB beschleunigt durchgeführt. Der Stadtrat beschließt außerdem, den Flächennutzungsplan auf der Grundlage der Festsetzungen des Bebauungsplans zu berichtigen.

 

Des Weiteren billigt der Stadtrat die Entwurfsplanung und beauftragt die Verwaltung die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V. m. § 13a BauGB und der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V. m. § 13a BauGB durchzuführen.

 

Ziel ist die Schaffung von touristischer Infrastruktur in Form eines Wohnmobilstellplatzes zur Attraktivierung der Angebote für Touristen.

 

6 ja  8 nein          abgelehnt

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Machbarkeit eines Wohnmobilstellplatzes mit der erforderlichen Infrastruktur zur Ver- und Entsorgung in den Mainanlagen zu prüfen und das Ergebnis den zuständigen Gremien vorzulegen.