Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis nach Art. 6 BayDSchG zur Errichtung einer nicht aufgeständerten Photovoltaikanlage auf der Satteldachfläche der Scheune, FlNr. 1653 Gemarkung Obernburg, mittels Solarmodulen gemäß den Antragsunterlagen wird zugestimmt. Die Stellungnahme des Herrn Dipl.-Ing. Tropp vom 15.05.2023 ist zu beachten.