Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1

Beschluss:

Dem Antrag auf Vorbescheid zur Nutzungsänderung der zweiten Dachgeschossebene eines Mehrfamilienhauses zu zwei Wohneinheiten, FlNr. 740/6 Gemarkung Obernburg, gemäß den eingereichten Planunterlagen wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

 

Der entgeltlichen Ablösung eines Stellplatzes gemäß Art. 47 Abs 3 Satz 1 Nr. 3 BayBO i.V.m. § 6 der Stellplatzsatzung der Stadt Obernburg wird nicht zugestimmt.