Nachtrag: 02.02.2023

Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Antrag auf Anbau eines Abstellraumes an die Doppelgarage, FlNr. 4538 Gemarkung Obernburg, gemäß den eingereichten Planunterlagen wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.