Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport und Garage auf dem Flurstück 5544/104 der Gemarkung Obernburg gemäß den eingereichten Planunterlagen wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

 

Den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nach § 31 Abs. 2 BauGB zu

 

1.         Errichtung der Garage außerhalb der Baugrenzen

2.         Abweichende Geschossigkeit

 

gemäß den eingereichten Planunterlagen wird zugestimmt.