Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes auf dem Flurstück 6373/13 Gemarkung Obernburg gemäß den eingereichten Planunterlagen zu

 

  1. Errichtung von Carport und Gartenhaus außerhalb der festgesetzten Baugrenzen
  2. Überschreitung der zulässigen mittleren Dachhöhe durch den Carport
  3. Abweichende Dachform des Carport

 

wird zugestimmt.

 

Die Carportzufahrt ist entweder versickerungsfähig auszubauen oder so zu befestigen, dass eine seitliche Versickerung über die belebte Bodenzone gewährleistet ist. Die Zufahrt ist zum öffentlichen Straßengrund hin mit einer Entwässerungsrinne darzustellen. Die Entwässerungssatzung der Stadt Obernburg ist zu beachten.